Honorarrichtlinien
Alle Beträge verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer! Dies ist bei ernährungsmedizinischer Beratung üblich.
Honorarrichtlinien (Stand 2016 laut Diätologenverband)
Ernährungsmedizinische Einzelberatung | 1 Std. | 80,00 € |
Folgeberatung | 30 min | 40,00 € |
Folgeberatung | 1 Std. | 60,00 € |
Vorträge auf Anfrag! | ||
Seminare und Kochkurse auf Anfrage! |
Rückerstattung des Honorars
Krankenkassen:
Leider sehen in Österreich die gesetzlichen Krankenkassen keine Rückerstattung des Honorars für Ernährungsberatungen vor.
Private Zusatzversicherung:
Bei einer privaten Zusatz-Krankenversicherung mit ambulanten Tarif, wird in den meisten Fällen das gesamte Honorar einer Ernährungsberatung übernommen. Dazu ist es notwendig die Honorarrechnung und eine Bestätigung Ihres Hausarztes bei der privaten Zusatz-Krankenversicherung einzureichen.
Selbstständige Unternehmer:
Selbstständigen Unternehmern steht jährlich ein sogenannter “Gesundheitshunderter” zur Verfügung. “Gesundheits-100er” finden Sie auf der SVA-Website.